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   OLG Hamburg, 16.02.2000 - 2 Wx 31/96   

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https://dejure.org/2000,22820
OLG Hamburg, 16.02.2000 - 2 Wx 31/96 (https://dejure.org/2000,22820)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 16.02.2000 - 2 Wx 31/96 (https://dejure.org/2000,22820)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 16. Februar 2000 - 2 Wx 31/96 (https://dejure.org/2000,22820)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch der Wohnungseigentümer gegen einen Miteigentümer auf Beseitigung und Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes; Feststellung des Urzustandes bei Begründung der Eigentümergemeinschaft als Voraussetzung eines Beseitigungsanspruchs; Ausschluss des ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BayObLG, 27.03.1986 - BReg. 2 Z 109/85

    Anspruch auf Beseitigung von Fenstern, die im Bauplan nicht vorgesehen waren,

    Auszug aus OLG Hamburg, 16.02.2000 - 2 Wx 31/96
    Daraus folgt, daß in diesem Fall den Wohnungseigentümern ein Anspruch aus § 1004 Abs. 1 BGB in Verbindung mit § 22 Abs. 1 Satz 1 WEG nicht zustehen kann (BayObLG NJW-RR 1990, 1494; BayObLGZ 1990, 101, 102; NJW-RR 1988, 587; NJW-RR 1986, 954, 955; Müller, Praktische Fragen des Wohnungseigentums, 3. Auflage. Rn 264).

    (BayObLG NJW-RR 1986, 954; Müller. Praktische Fragen des Wohnungseigentums, 3. Auflage, Rn 264 am Ende).

  • BGH, 29.02.1984 - VIII ZR 310/82

    Verwirkung von Nebenkostenansprüchen

    Auszug aus OLG Hamburg, 16.02.2000 - 2 Wx 31/96
    Das Landgericht verkennt, daß es bei der Verwirkung um die zeitliche Grenze für die Rechtsausübung geht; der Verstoß gegen Treu und Glauben liegt in der illoyalen Verspätung der Rechtsausübung (BGH NJW 1984, 1684).
  • BayObLG, 23.08.1990 - BReg. 2 Z 80/90
    Auszug aus OLG Hamburg, 16.02.2000 - 2 Wx 31/96
    Daraus folgt, daß in diesem Fall den Wohnungseigentümern ein Anspruch aus § 1004 Abs. 1 BGB in Verbindung mit § 22 Abs. 1 Satz 1 WEG nicht zustehen kann (BayObLG NJW-RR 1990, 1494; BayObLGZ 1990, 101, 102; NJW-RR 1988, 587; NJW-RR 1986, 954, 955; Müller, Praktische Fragen des Wohnungseigentums, 3. Auflage. Rn 264).
  • OLG Köln, 08.01.1997 - 16 Wx 319/96

    Stillschweigende bindende Gebrauchregelung für die Nutzung von Kfz-Stellplätzen

    Auszug aus OLG Hamburg, 16.02.2000 - 2 Wx 31/96
    Die Antragsgegnerin weist in diesem Zusammenhang zutreffend auf eine Entscheidung des OLG Köln Geschäftszeichen 16 Wx 319/96 vom 8.1.1997 hin, wonach einem Wohnungseigentümer durch Vereinbarung aller Wohnungseigentümer ein Teil des gemeinschaftlichen Eigentums überlassen werden kann, wobei diese Vereinbarung auch stillschweigend durch langjährige faktische Nutzung mit Billigung aller Wohnungseigentümer geschlossen werden kann.
  • BGH, 16.06.1982 - IVb ZR 709/80

    Verwirkung im Unterhaltsrecht

    Auszug aus OLG Hamburg, 16.02.2000 - 2 Wx 31/96
    Ein Recht ist verwirkt, wenn der Berechtigte es längere Zeit hindurch nicht geltend gemacht hat und der Verpflichtete sich nach dem gesamten Verhalten des Berechtigten darauf einrichten durfte und auch eingerichtet hat, daß dieser das Recht auch in Zukunft nicht geltend machen werde (§ 242 BGB) (BGHZ 43.292; NJW 1982, 1999; KK NJW-RR 1989.976; OLG Hamm Der Betrieb 1990, 273).
  • BayObLG, 20.11.1987 - BReg. 2 Z 91/87
    Auszug aus OLG Hamburg, 16.02.2000 - 2 Wx 31/96
    Daraus folgt, daß in diesem Fall den Wohnungseigentümern ein Anspruch aus § 1004 Abs. 1 BGB in Verbindung mit § 22 Abs. 1 Satz 1 WEG nicht zustehen kann (BayObLG NJW-RR 1990, 1494; BayObLGZ 1990, 101, 102; NJW-RR 1988, 587; NJW-RR 1986, 954, 955; Müller, Praktische Fragen des Wohnungseigentums, 3. Auflage. Rn 264).
  • BayObLG, 11.04.1990 - BReg. 2 Z 7/90

    Werdender Wohnungseigentümer: Rechte und Pflichten

    Auszug aus OLG Hamburg, 16.02.2000 - 2 Wx 31/96
    Daraus folgt, daß in diesem Fall den Wohnungseigentümern ein Anspruch aus § 1004 Abs. 1 BGB in Verbindung mit § 22 Abs. 1 Satz 1 WEG nicht zustehen kann (BayObLG NJW-RR 1990, 1494; BayObLGZ 1990, 101, 102; NJW-RR 1988, 587; NJW-RR 1986, 954, 955; Müller, Praktische Fragen des Wohnungseigentums, 3. Auflage. Rn 264).
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